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Versicherungen


Wir erarbeiten mit Ihnen ein optimiertes Absicherungskonzept für diejenigen Risiken, die Sie nicht aus eigener Kraft abdecken wollen oder können:

Wozu brauchen Sie überhaupt eine Versicherung? Die Frage ist durchaus ernst gemeint. Antwort: Eine Versicherung dient der Absicherung von Risiken, die der Einzelne nicht in der eigenen Verantwortung tragen möchte oder kann. Eine Gemeinschaft Versicherter streut das Kostenrisiko des Individuums.
Grundsätzlich unterscheidet man den Privat- vom gewerblichen Bereich sowie die Sach- von der Personenversicherung. Manche Bereiche sind sehr einfach auf Produktebene nach Preis-Leistungs-Gesichtspunkten zu durchleuchten, andere sind hingegen äußerst komplex und beratungsintensiv. Im privaten Bereich gilt Letzteres für die Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung, im gewerblichen Bereich insbesondere für die Haftungsfragen. Im Wesentlichen sind dafür zwei Gründe verantwortlich: 1. Die Komplexität der Materie, 2. Die uneinheitlichen, sich ständig ändernden und daher nur schwer vergleichbaren Bedingungswerke der Versicherungen.

Konzentrieren wir unseren Schnelldurchlauf auf den Privatbereich:

Da jeder bei schuldhaftem Verhalten mit seinem gesamten Vermögen haftet ist die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung unstrittig. Die größte Bedeutung kommt dabei den Personenschäden zu, dem Humankapital anderer Personen. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit des Schadenfalls gering, sonst könnten die Prämien nicht so niedrig sein, dafür ist die Hebelwirkung umso größer, um nicht zu sagen ruinös. In die Haftpflichtpolice eingeschlossen sind fast immer auch Sach- und Vermögensschäden.

In der Prioritätenskala folgen Unfall- und Wohngebäudeversicherung. Eine Unfallversicherung bietet sich vornehmlich für Kinder an, da ihre Gruppe mit Abstand die meisten Schäden produziert. Wichtig ist die Definition von Unfall, die sich leicht mit dem Wort Pauke merken lässt: plötzlich, von außen, unfreiwillig und (leider dauerhaft) körperschädigendes Ereignis. Für Immobilienbesitzer ist hingegen die Wohngebäude-Versicherung Pflicht. Eine Grundabsicherung besteht aus dem Schutz gegen Feuer, Hagel, Wasser und Sturm. Die häufigste Schadensursache liegt im Bereich Leitungswasser. Bei Bedarf ist an die Ergänzung im Bereich der sogenannten Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdrutsch zu denken.

Diskussionswürdig bleibt im Einzelfall die Notwendigkeit einer Rechtsschutz- oder Hausratversicherung. Auch wenn die außergerichtliche Einigung grundsätzlich anzustreben ist, da Sie Zeit, Energie und Nerven schont, kann eine Rechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll sein. Zum einen sind die Deutschen leider ein Volk streitbarer Gemüter, zum anderen kann besonders ein verkehrsrechtliches Verfahren kostenintensive Ausmaße annehmen. Die Hausratversicherung sichert die persönlichen Vermögenswerte gegen Feuer, Wasser und Diebstahl sowie Vandalismus ab. Häufig empfiehlt sich auch der Einschluss gegen Überspannungsschäden für teure Elektronikgeräte. Was ist Hausrat? Haus auf den Kopf stellen, kräftig schütteln, Türe öffnen, alles was herausfällt ist Hausrat. Strittig bleibt oftmals jedoch die Einbauküche.

Eine wichtige Unterscheidung muss bei der Abgrenzung der Unfall- zur Berufsunfähigkeits-Versicherung vorgenommen werden. Bei der Unfallversicherung handelt es sich nämlich um eine Einmalzahlung, etwa für notwendige Umbaumaßnahmen, bei der Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen um eine monatliche Rente für den laufenden Unterhalt. Nur 2,6 % der Fälle von Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit gehen ursächlich auf Unfälle zurück. Die Hauptursachen für Berufsunfähigkeit liegen bei Rheuma- und Gelenkkrankheiten, gefolgt von Herz- und Gefäßkrankheiten sowie psychischen Leiden. Berufsunfähig ist per definitionem, wer mindestens 50 % seiner Arbeitskraft verliert. Wer beispielsweise nur noch 4 Stunden täglich arbeiten kann, weil er den Rest der Zeit für Therapie oder Anwendungen benötigt, ist berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert also das Humankapital ab, die für viele Menschen einzige Größe, die es ermöglicht, Vermögen aufzubauen. Da die Wahrscheinlichkeit laut Statistik recht hoch ist, im Laufe seines Lebens berufsunfähig zu werden – jeder vierte erstmalige Rentenbezieher erhält seine Leistung aufgrund von Berufsunfähigkeit – kostet die Absicherung entsprechend. Zudem hat sich die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte seit Jahresbeginn 2001 aus ihrer Verantwortung für alle nach 1960 Geborenen weitgehend zurückgezogen. Das Thema BU-Versicherung bleibt damit leider jedem Einzelnen überlassen.

Bei der Frage nach der richtigen Absicherung ist folgendes zu beachten: die Höhe der monatlichen Rente, die Dauer, bis zu der die Rente gezahlt wird, aber auch die Feinheiten des Bedingungswerks. Verzichtet der Versicherer auf eine abstrakte oder konkrete Verweisung? Gibt es im Schadensfall eine garantierte Rentensteigerung? Gilt der Versicherungsschutz weltweit? Enthält der Vertrag eine Beitragsanpassungsklausel? Dies sind nur einige der relevanten Fragen, die hier nicht weiter ausgeführt werden können. Ein letzter Hinweis: Vor jeder „vernünftigen“ Absicherung steht eine schriftliche Gesundheitsprüfung, um den Gesundheitszustand des Versicherten zu ermitteln. Grundsätzlich lässt sich kein brennendes Haus versichern. Vorerkrankungen können daher zu einem Risikozuschlag führen. Die Gesellschaft kann die diagnostizierte Vorerkrankung aber auch ganz vom Versicherungsschutz ausschließen oder den Antrag sogar ablehnen. Vor laxem Umgang mit Gesundheits-fragen sei daher dringend gewarnt. Der Versicherte riskiert ansonsten, dass der Versicherer im Schadensfall aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten kann. Umgekehrt sollte sich der Versicherte durchaus wundern, wenn die Gesellschaft jedes Leiden aus vertriebspolitischen Gründen mitversichert. Die Prognosen zukünftiger Schadensquoten kann sich jeder selbst ausmalen.

Dieselbe Problematik trifft auch für das weite Feld der Kranken- und Pflegeversicherung zu. Aus gutem Grunde sollte jeder diesem Bereich seine größte Aufmerksamkeit widmen, auch wenn das Thema unangenehm, komplex und beratungsintensiv ist. Die Entscheidungen besitzen nämlich lebenslänglichen Charakter, d. h. Sie stellen heute die Weichen für eine Zeit, in der Sie statistisch gesehen vermehrt Leistungen in Anspruch nehmen werden. In Deutschland existieren zwei Systeme: die gesetzliche und private Krankenversicherung (GKV und PKV). Bekanntlich lassen sich Äpfel mit Birnen schwer vergleichen und ein aktueller Preis-Leistungs-Vergleich bleibt zukünftigen Änderungen unterworfen, sei es systembedingt, sei es durch Ihre persönliche Situation.

Bevor Sie sich im Detail verlieren, empfehlen sich eine Übersicht der notwendigen Bausteine und dies unabhängig von den Systemen, gesetzlich oder privat. Jeder benötigt eine sogenannte Krankenvollversicherung bestehend aus den Bereichen ambulant, stationär und Zahn. Unter Leistungsgesichtspunkten sollte jeder gesetzlich Versicherte den Elementarbereich aufrüsten, der die lebensbedrohlichen Krankheiten umfasst, also den stationären Bereich. Vier W-Fragen gilt es zu beantworten. Wer behandelt mich? Wo, wie und wann werde ich behandelt? Hauptsächlich geht es bei der Aufrüstung um die freie Arztwahl und die freie Wahl des Krankenhauses. Dass im Zimmer nur ein oder zwei Betten stehen und die Verköstigung ein höheres Niveau erreicht, ist lediglich als positiver Nebeneffekt zu werten. Oftmals tabuisiert wird das Thema Pflege. Trotz der Errungenschaft einer Pflegepflichtversicherung bleibt der Bedarf an Pflege ein vermögensbedrohlicher und -verzehrender Bereich. Der gesetzliche Leistungskatalog unterscheidet seit neuesten fünf Pflegestufen. Um aber überhaupt in den Genuss von Leistungen zu kommen, muss erst einmal eine Pflegebedürftigkeit attestiert werden. Hinzu kommen die gekappten Pflegeleistungen, die leider mehr denn je dazu führen können, dass die tatsächlichen Kosten bedeutend höher wie die Leistungen aus der Pflegepflicht-Versicherung. Die Empfehlung lautet daher: Abschluss einer Pflegezusatzversicherung.

Auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sollte auch das Krankentagegeld sein, das zeitlich auf die Lohn- und Gehaltsfortzahlung des Arbeitgebers folgt. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten ab dem 43. Tag nur einen Teil der bisherigen Bezüge. Abhängig von der persönlichen Situation ist aber meistens eine deutlich höhere Absicherung nötig. Wie hoch sollte nun der Tagessatz einer Pflegezusatzversicherung gewählt werden? Eine grobe Faustformel besagt: bis zu 80 % des Jahresbruttos dividiert durch 360.

Last but not least enthält ein Kranken- und Pflegeversicherungskonzept zwei Finanzbausteine: im kurzfristigen Bereich ein Gesundheitskonto, das die Liquidität für die gesetzlichen Zuzahlungen oder den Selbstbehalt der PKV bereithält; langfristig einen Spar Topf für die Krankenversicherungsbeiträge im Alter, genauer gesagt für die Zeit ohne Arbeitgeberanteil. Bereits heute erhält ein Rentner lediglich einen Zuschuss auf den Beitragssatz seiner gesetzlichen Rente. Gesetzlich versicherte Rentner müssen zudem befürchten, künftig Krankenversicherungsbeiträge über alle Einkunftsarten hinweg entrichten zu müssen, also nicht nur für Betriebsrenten, sondern etwa auch für Miet- oder Zinseinkünfte. Unstrittig ist, dass die Beiträge in beiden Systemen steigen werden. In der GKV stiegen sie in den letzten 40 Jahren durchschnittlich um ca. 7 %, in der PKV waren es im gleichen Zeitraum ca. 6 %. Erschrecken müssen jedoch die Prognosen für die Zukunft, die von Beitragssätzen in der GKV von 20 % und mehr ausgehen. Grundlegende Reformen werden also unumgänglich sein. Das Damoklesschwert liegt im medizinischen Fortschritt, in der steigenden Lebenserwartung sowie im demographischen Wandel begründet. Während die ersten Faktoren beide Systeme gleichermaßen treffen, belastet die veränderte Altersstruktur vornehmlich die gesetzliche Krankenversicherung. Immer weniger Erwerbstätige werden immer mehr Leistungsempfänger finanzieren. Steigende Beiträge werden daher auch weiterhin mit sinkenden Leistungen einhergehen. Zwangsläufig wird das gesetzliche System zukünftig nur noch eine medizinisch notwendige Grundversorgung gewährleisten können. Alle darüber hinaus gehende Leistungen wird jeder selbst tragen müssen, sei es über eine Versicherung, sei es über den eigenen Geldbeutel. Und falls dann doch irgendwann einmal die immer wieder politisch diskutierte „Bürgerversicherung“ für alle kommt, seien Sie gewiss, dass es unterm Strich nicht günstiger, sondern noch teurer wird.